


Aufnahme finden Jungerwachsene auf dem Wege
Sofern Aufnahmewillige die Kosten des Heimaufenthaltes nicht selbst tragen können, haben sie Anspruch auf Hilfe gemäß dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII, Sozialhilfe) und dem 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen).
Voraussetzung für eine Aufnahme ist:
Es stehen 10 Plätze in Einzelzimmern zur Verfügung.
Aufnahme ist ausgeschlossen bei:
Betroffene oder deren Betreuer vereinbaren mit uns einen Vorstellungstermin.
Nach Vorlage von fachärztlichen Berichten werden Probetage vereinbart und beim Kostenträger ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt.
Sobald diese vorliegt und ein Platz frei ist, kann die Aufnahme erfolgen.
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