


Zusammenarbeit mit Eltern/Erziehungsberechtigten:
Mit den Erziehungsberechtigten finden regelmäßige Gespräche über die Entwicklung des Kindes und über die zu erreichenden Ziele und die Wege dorthin, statt.
So bekommen sie Hilfestellung in ihrem Bemühen, ihr Kind mit seinen besonderen Schwierigkeiten anzunehmen und sich auf seine Entwicklungsschritte adäquat einzustellen. Bei Bedarf werden Besuche zu Hause vereinbart.
Durch Telefonate, kurze Begegnungen beim Abholen und Bringen ist jederzeit ein persönlicher Austausch möglich.
Einmal im Quartal findet ein gemeinsamer Elternabend statt.
Bei Feiern der Jahresfeste sind die Angehörigen mit einbezogen
Zusammenarbeit mit Behörden:
Mit dem Sozialarbeitern vom Jugendamt finden halbjährlich Hilfeplangespräche statt, an denen alle mit der Hilfe beauftragten Personen beteiligt sind.
Zusammenarbeit mit der Schule:
Wesentlich ist die Zusammenarbeit mit der Schule des Kindes.
Dies wird gewährleistet durch:
• Schulbesuche
• Gemeinsame Gespräche mit Lehrern und Eltern
• Absprachen über die Hausaufgaben
• Gegenseitige Berichterstattung und Vereinbarungen über Kooperationsziele.
Im Mittelpunkt steht auch da immer das gemeinsame Bemühen um ein Verständnis für das Wesen des Kindes in seiner Entwicklung.
Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten:
Die medizinische Betreuung ist eine wesentliche Unterstützung für die Entwicklung des Kindes. Die Zusammenarbeit zwischen Eltern, den Mitarbeitern des Karcherhofes und dem Arzt, vermittelt ein weiteres Verständnis für die Besonderheit des jeweiligen Kindes. Dies ermöglicht auch therapeutische Maßnahmen wie: Logopädie, Heileurythmie, Musiktherapie, die auch vor Ort durchgeführt werden können.
Die Maßnahmen in ihrer Ganzheit ermöglicht eine gezielte Vorgehensweise und bietet dem Kind die Hülle, in der es vertrauensvoll neue Entwicklungsschritte entfalten kann.